Allgemeine Unterrichtsbedingungen
für Gruppenkurse
1. Allgemeines
Jeder Kursteilnehmer (bzw. Eltern) trägt die volle Verantwortung für sich selbst und sein
Handeln. Bei evtl. auftretenden Fragen kommuniziert der Teilnehmer selbstständig mit der
Lehrkraft.
Die Rechte für Materialien, Methoden, Techniken, Tonträger, Bild- und Videomaterial liegen
alle bei der Lehrkraft.
2. Ferien und Feiertage
Schulferien und gesetzliche Feiertage sind bis auf Widerruf gängige Unterrichtstage.
3. Unterrichtsausfall
Eine Absage der Unterrichtsstunde durch die Schülerin / den Schüler ist nicht erforderlich.
Bei Versäumnis hat die Schülerin / der Schüler die Möglichkeit, maximal zwei der 10
Unterrichtsstunden kostenfrei nachzuholen. Diese können ausschließlich im direkten
Anschluss an die 10 gebuchten Wochen wahrgenommen werden. Weitere versäumte
Stunden werden weder gutgeschrieben noch erstattet. Ersatzteilnehmer können nach
Absprache gestellt werden.
Bei durch die Lehrkraft abgesagten Stunden wird die Kurslaufzeit der Schülerin / des
Schülers automatisch um eine Woche verlängert.
3a. Offene Gruppe / Jam Gruppe
Eine Anmeldung ist verbindlich. Absagen innerhalb von 48h vor Kurs müssen trotzdem gezahlt werden.
4. Leihgebühr
In den ersten drei Unterrichtsstunden kann eine Djembe-Trommel gebührenfrei geliehen
werden, danach beträgt die Leihgebühr 3 Euro / Unterrichtsstunde. Diese Gebühr wird
zusammen mit dem Kurshonorar bezahlt.
Im Daikokurs ist die Leihgebühr bereits im Preis enthalten.
5. Haftung
Die Lehrkraft haftet nicht für Schäden an Personen oder Sachen, die dem Schüler bzw.
dessen Angehörigen während des Betretens der Unterrichtsstätte bzw. des Unterrichtsraums
respektive Unterrichts entstehen. Für nicht dem Musikunterricht zugehörige Personen wird
ebenfalls keine Haftung übernommen.
Allgemeine Unterrichtsbedingungen
für Einzelunterricht
1. Allgemeines
Jeder Kursteilnehmer (bzw. Eltern) trägt die volle Verantwortung für sich selbst und sein
Handeln. Bei evtl. auftretenden Fragen kommuniziert der Teilnehmer selbstständig mit der
Lehrkraft.
Die Rechte für Materialien, Methoden, Techniken, Tonträger, Bild- und Videomaterial liegen
alle bei der Lehrkraft.
2. Ferien und Feiertage
Schulferien und gesetzliche Feiertage sind bis auf Widerruf gängige Unterrichtstage.
3. Unterrichtsausfall
Eine Absage der Unterrichtsstunde durch die Schülerin / den Schüler muss 48 Stunden vor
dem Termin bei der Lehrkraft erfolgen. Bei einer solchen Absage besteht die Möglichkeit,
maximal zwei der 10 Unterrichtsstunden kostenfrei nachzuholen. Diese können
ausschließlich im direkten Anschluss an die 10 gebuchten Wochen wahrgenommen werden.
Versäumte Unterrichtsstunden die zu spät (48h) oder garnicht abgesagt wurden, werden weder
nachgegeben noch erstattet.
Durch die Lehrkraft abgesagte Stunden werden nach- bzw. vorgegeben, die Lehrkraft bietet
hierzu einen Ausweichtermin an. Kann die Schülerin / der Schüler diesen nicht wahrnehmen,
wird die Kurslaufzeit der Schülerin / des Schülers automatisch um eine Woche verlängert.
4. Haftung
Die Lehrkraft haftet nicht für Schäden an Personen oder Sachen, die dem Schüler bzw.
dessen Angehörigen während des Betretens der Unterrichtsstätte bzw. des Unterrichtsraums
respektive Unterrichts entstehen. Für nicht dem Musikunterricht zugehörige Personen wird
ebenfalls keine Haftung übernommen.